Beschreibung
Planst du einen Italienisch-Bildungsurlaub in Italien? Dann könnte einer unserer Italienisch-Intensivkurse genau das Richtige für dich sein.
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist ein Arbeitnehmer-Recht auf bezahlte Freistellung zur beruflichen Weiterbildung, zu der auch Sprachreisen zählen können.
Ob ein Anspruch auf einen Italienisch-Bildungsurlaub in Italien besteht, ist nicht für alle Bundesländer einheitlich geregelt. Bitte wende dich daher zuerst an deinen Arbeitgeber, um diese Frage zu klären. Es gilt jedoch als Voraussetzung, dass der gewählte Sprachkurs nach den gesetzlichen Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes anerkennungsfähig ist. Jeder Arbeitnehmer in einem Bundesland mit entsprechender Gesetzgebung kann Bildungsurlaub beantragen.
Damit du ohne Probleme freigestellt wirst, solltest du deinen Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens 6 Wochen vorher, darüber informieren.
Aufgrund der gut strukturierten Kursprogramme bietet die Scuola Porta d’Oriente anerkannte Italienischkurse als Bildungsurlaub in Italien.
Der Italienisch-Sprachkurs muss mindestens eine Woche dauern (5 oder 6 Std/Tag, insg. 25/30 Stunden), um anerkannt zu werden.
Bitte informiere dich rechtzeitig im Sektreteriat unserer Schule, wie die Anmeldung erfolgen muss, da in den Bundesländern verschiedene Verfahrensvorschriften gelten.
Welcher Italienischkurs als Bildungsurlaub in Italien zur Wahl steht
Italienisch-Sprachkurs in Italien (Otranto – Apulien):
Intensiv-Plus 1 (25 Lektionen) oder Intensiv-Plus 2 (30 Lektionen)
Inhalte:
Identisch mit dem Intensiv-Kurs (Standard: 4 Stunden/Tag; Festigen der Sprachfertigkeiten: Hör- und Leseverständnis, Sprechen und Schreiben; Erweiterung von Grammatik und Wortschatz, Konversation über die italienische Gesellschaft und Kultur). Zusätzlich 1 oder 2 Privat-Lektionen täglich als vertiefender Unterricht im allgemeinsprachen Italienisch.
Hier findest du allgemeine Informationen zur Anerkennung von Bildungsurlaub-Veranstaltungen in den verschiedenen Bundesländern:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In Bayern und Sachsen gibt es bis dato keine Pläne für ein Gesetz zu einem Bildungsurlaub. Nach dem Bildungsurlaubsgesetz von Nordrhein-Westfalen können unsere Kurse nicht als Bildungsurlaub anerkannt werden.